Wie kann die Geheimhaltung gewährleistet werden?
Empfohlenes Vorgehen
Wir empfehlen darum allen Verkäufern, vor dem Versand von Unterlagen, eine Geheimhaltungserklärung einzuholen.
Stellen Sie dabei sicher, dass Ihre Kontaktdaten erst bekannt werden, wenn die Geheimhaltungserklärung unterzeichnet ist. Prüfen Sie im Falle eines interessierten Unternehmens, ob die entsprechende(n) Person(en) auch zeichnungsberechtigt sind (www.zefix.ch).
Kostenlose Beispielvorlage von nachfolgeportal.ch
Gerne stellen wir Ihnen die nachfolgende Geheimhaltungserklärung kostenlos zur Verfügung. Es handelt sich um eine Beispielvorlage, die Sie für Ihre Zwecke anpassen dürfen. nachfolgeportal.ch lehnt jegliche Gewährleistung in Zusammenhang mit der Geheimhaltungserklärung ab. Mit Ihrer Nutzung erklären Sie sich damit einverstanden.