Unternehmenskauf finanzieren: Eigenkapital, Bankdarlehen, Verkäuferdarlehen und Earn-out

Die Finanzierung einer Übernahme ist mehr als eine Frage des verfügbaren Kapitals. Sie bestimmt die Risikoverteilung zwischen Käufer, Bank und Verkäufer und beeinflusst die operative Handlungsfähigkeit in den kritischen ersten Jahren nach dem Vollzug. Dieser Beitrag zeigt, wie Eigenkapital, Bankdarlehen, Verkäuferdarlehen und Earn-out als Finanzierungsbausteine funktionieren, wie sie in der Praxis sinnvoll kombiniert werden und wo typische Fallstricke bei Tragbarkeit, Dokumentation und vertraglicher Strukturierung liegen.

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Unternehmenskauf finanzieren: Eigenkapital, Bankdarlehen, Verkäuferdarlehen und Earn-out

Montag, 30. März 2026 ein Beitrag von Yanik Hess

Montag, 30. März 2026 ein Beitrag von Yanik Hess

1. Einführung: Warum die Finanzierungsstruktur über Erfolg oder Stress entscheidet

Ein Unternehmenskauf scheitert selten daran, dass gar kein Kapital vorhanden ist. Er scheitert häufiger daran, dass Kaufpreis, Zahlungsstruktur und Finanzierung nicht zur wirtschaftlichen Realität des Zielunternehmens passen. Die Cashflows sind zwar historisch stabil, aber nach dem Inhaberwechsel kurzfristig weniger planbar. Zusätzlich entstehen nach der Firmenübernahme Integrationskosten, erhöhtes Working Capital und eventuell erste Neuinvestitionen. Der Finanzierungsbedarf lässt sich bei einer entgeltlichen Nachfolge typischerweise nicht innerhalb eines Jahres rein aus den Mitteln des Unternehmens decken. Die Tragbarkeit muss in einem Horizont von drei bis fünf, manchmal sogar sechs Jahren gesichert sein.

Für Käufer ist die Akquisitionsfinanzierung nicht nur eine Frage des „Ob“, sondern des „Wie“. Die Struktur des Kaufpreises sowie dessen Finanzierung bestimmt die Risikoverteilung zwischen Käufer, Bank und Verkäufer Sie beeinflusst die Investitionsfähigkeit in den ersten Jahren nach dem Vollzug und sie entscheidet mit, ob es später zu Konflikten über Earn-out-Perioden, Rangfragen oder Reportingpflichten kommen kann.

2. Finanzierungslogik aus Käuferperspektive: Tragbarkeit, Risiko und Liquidität

Banken und professionelle Finanzierungspartner prüfen bei Nachfolgefinanzierungen nicht isoliert „die Firma“, sondern die Gesamttragbarkeit, also das Zusammenspiel von Zielunternehmen, Käuferperson und gegebenenfalls einer Erwerbsgesellschaft. Dieses konsolidierte Denken ist in der Praxis zentral, weil die Rückzahlung in den ersten Jahren fast immer aus dem freien Cashflow des übernommenen Unternehmens erfolgen muss.
Die Konsequenz ist klar: Wer zu aggressiv finanziert, nimmt dem Unternehmen genau in der Phase nach dem Inhaberwechsel die Luft zum Atmen. Besonders bei familienexternen Nachfolgen (MBI) steigt der Finanzierungsdruck, weil erwirtschaftete Mittel prioritär in die Amortisation fliessen und für Investitionen, Produktentwicklung oder die Bindung von Schlüsselpersonen oft wenig übrig bleibt.

Eine Studie der Berner Fachhochschule bestätigt das Bild aus der Praxis: Bankfinanzierungen bei Nachfolgen sind in aller Regel limitiert, die Amortisation muss in einem engen Zeitfenster nachweisbar sein, und die Tragbarkeit steht und fällt mit den erwarteten freien Cashflows.Für Käufer bedeutet „Tragbarkeit“ daher ganz konkret:

  • Kaufpreislogik vor Kaufpreis: Nicht nur den Gesamtbetrag verhandeln, sondern wie viel beim Vollzug fällig wird, wie viel gestundet wird, wie viel variabel ist (Earn-out) und welche Liquidität das Unternehmen im ersten Jahr nach dem Übergang braucht.
  • Free Cashflow statt EBITDA: Banken denken primär in freiem Cashflow nach Investitionen, Steuern und Working Capital – nicht in einer Annäherungsgrösse wie dem EBITDA.
  • Stressszenarien einplanen: Wer nur den Best Case rechnet, kommt bei der ersten Abschwächung des Geschäftsverlaufs bereits in Schwierigkeiten. Szenarioplanung, Liquiditätsreserven und klare Annahmen zu Investitionen sind keine Kür, sondern Pflicht.

3. Die vier Bausteine: Eigenkapital, Bankdarlehen, Verkäuferdarlehen, Earn-out

3.1. Eigenkapital

Eigenkapital ist aus Käufersicht mehr als nur ein „Pflichtanteil -es ist die Flexibilitätsreserve, die nach dem Vollzug Handlungsspielraum sichert. 
In der Praxis liegt der Eigenkapitalanteil bei KMU-Nachfolgen typischerweise bei 20 bis 40 Prozent des Kaufpreises, wobei Banken oft einen Richtwert um 30 Prozent als Minimum erwarten.

Eigenkapital kann aus verschiedenen Quellen kommen: eigene Ersparnisse, aus dem Kreise der Familie, stille Beteiligungen oder externe Investoren. Klassische Venture-Capital-Strukturen passen allerdings selten zu Nachfolgesituationen – die Renditeanforderungen und Zeithorizonte sind oftmals nicht kompatibel. Eher kommen Beteiligungsmodelle infrage, bei denen Kapitalgeber langfristig denken und zumindest kurzfristig kein aggressives Wachstum verlangen.

3.2. Bankdarlehen

Bankkredite sind in vielen Nachfolgen der zentrale Fremdkapitalbaustein. Üblich sind Anteile von 40 bis 60 Prozent des Kaufpreises. Entscheidend ist aber nicht die Höhe allein, sondern die Amortisationslogik: Banken erwarten typischerweise, dass der Kredit innerhalb einer angemessenen Frist aus dem freien Cashflow zurückgeführt werden kann.

Für Käufer besonders wichtig: Akquisitionskredite im KMU-Bereich sind faktisch oft Blankokredite. Zwar werden häufig die Aktien der Zielgesellschaft verpfändet und teils persönliche Bürgschaften verlangt - diese Sicherheiten sind im Krisenfall aber nur begrenzt werthaltig. Genau deshalb achten Banken so stark auf die Person des Käufers, die Qualität der Dokumentation und die Plausibilität des Businessplans.

3.3. Verkäuferdarlehen

Ein Verkäuferdarlehen ist wirtschaftlich ein gestundeter Kaufpreisteil: Der Verkäufer lässt einen Teil des Kaufpreises als Darlehen stehen. In Kombination mit einer Bankfinanzierung wird dieses Darlehen in aller Regel nachrangig gestellt. Für Banken ist das ein entscheidender Punkt: Ohne Nachrang akzeptieren sie das Verkäuferdarlehen häufig nicht als Quasi-Eigenkapital. 

Aus Käuferperspektive hat ein Verkäuferdarlehen drei Funktionen: Es schliesst die Finanzierungslücke zwischen Eigenkapital, Bankkredit und Kaufpreis. Vielfach macht es die Bankfinanzierung überhaupt erst möglich, weil mehr Quasi-Eigenmittel zur Verfügung stehen. Und es hält den Verkäufer ökonomisch eingebunden - er hat ein Interesse daran, dass die Übergabe gelingt, weil sein Kapital noch immer im Unternehmen steckt.

3.4. Earn-out

Ein Earn-out ist keine klassische Finanzierung im Sinne eines Kredits, aber er wirkt wie eine Liquiditätsentlastung: Ein Teil des Kaufpreises wird erst fällig, wenn definierte Ziele innerhalb einer bestimmten Periode nach Vollzug erreicht werden. Das Grundprinzip ist „Upfront plus Top-up“ - ein fixer Betrag bei Vollzug und eine zusätzliche Zahlung, abhängig von der Performance bzw. vordefinierten Meilensteinen.

Earn-out-Strukturen werden u.a. eingesetzt, wenn Käufer und Verkäufer unterschiedliche Erwartungen über die Zukunft des Unternehmens haben und sich eine Bewertungslücke abzeichnet. Beide Parteien teilen sich das Risiko: Der Verkäufer partizipiert am Potenzial, wenn die Firma die kommunizierten Ergebnisse erreicht oder übertrifft; der Käufer wiederum schützt sich vor einem zu hohen Kaufpreis, wenn die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurückbleiben. Allerdings sind Earn-outs kommerziell und vertraglich anspruchsvoll – dazu mehr in Kapitel 5.

4. Strukturierungsoptionen: Wie die Bausteine sinnvoll kombiniert werden

In der Praxis ist die Finanzierung eines Firmenkaufs fast immer ein Zusammenspiel mehrerer Quellen, das auf die spezifische Situation und Struktur zugeschnitten wird. Vier Muster sind besonders verbreitet:

4.1. Klassische Nachfolgefinanzierung

Ein häufiges Bild: Eigenkapital als Basis (typischerweise 20–40%), Bankdarlehen als Haupttranche (40–60%), ergänzt durch ein Verkäuferdarlehen, das die verbleibende Lücke schliesst. Diese Struktur funktioniert besonders gut, wenn das Zielunternehmen stabile Cashflows aufweist und der Käufer über solide Eigenmittel verfügt.

4.2. Kaufpreis durch eine Earn-out-Struktur „entschärfen“

Wenn der Kaufpreis aus Käufersicht zu ambitioniert ist, bietet ein Earn-out oft die sauberere Verhandlungsbrücke als zusätzliche Verschuldung. Der fixe Basiskaufpreis wird finanzierbar gestaltet, der variable Teil wird an messbare Ziele gekoppelt. Das reduziert das Risiko eines zu hohen Kaufpreises, erhöht aber die Governance-Anforderungen: Definition von klaren Kennzahlen, Reporting, Berechnungsmechanik und Konfliktlösung müssen vor dem Vollzug genau definiert werden.

4.3. Gestaffelter Anteilserwerb

Als Alternative zum reinen Verkäuferdarlehen kann eine gestaffelte Übertragung die Liquiditätsbelastung verteilen. Statt dass der gesamte Kaufpreis auf einen Schlag fällig wird, erwirbt der Käufer die Aktien schrittweise über einen vertraglich fixierten Zeitraum. Das erleichtert die Finanzierung und schafft eine natürliche Übergangsphase, in der Verkäufer und Käufer gemeinsam operieren.

4.4. Mehrere Gläubiger koordinieren

Sobald Bankdarlehen und Verkäuferdarlehen zusammenkommen, wird die Rangfolge, insbesondere in Krise oder Insolvenz, zum Schlüsselthema. In Schweizer Akquisitionsfinanzierungen wird die Priorität zwischen Gläubigern typischerweise über Rangrücktritts- und Gläubigervereinbarungen geregelt. Dabei ist zu beachten, dass es in der Praxis nur begrenzte Präzedenzfälle zu solchen Rangabreden gibt. Eine sorgfältige vertragliche Gestaltung ist daher umso wichtiger.

4.5. Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Sanitär- und Heizungsbetrieb mit CHF 3 Mio. Umsatz und einem normalisierten EBITDA von CHF 500’000 wird zu einem Multiple von 5x bewertet – Kaufpreis CHF 2.5 Mio. Eine mögliche Finanzierungsstruktur:

  • Eigenkapital: CHF 750’000 (30%) – aus Ersparnissen des Käufers und einem Familiendarlehen
  • Bankdarlehen: CHF 1’125’000 (45%) – Amortisation über sechs Jahre mit variabler Verzinsung
  • Verkäuferdarlehen: CHF 625’000 (25%) – nachrangig mit fester Verzinsung, wird ab Jahr 3 über 4 Jahre zurückbezahlt

Bei einem normalisierten Free Cashflow von rund CHF 350’000 (nach Investitionen und Steuern) ergibt sich für die Banktranche eine jährliche Amortisation von rund CHF 190’000 (plus Zinsen). In den ersten zwei Jahren bleibt dem Käufer somit ein Puffer für unvorhergesehene Ausgaben oder kleine Investitionen. Ab Jahr 3, wenn zusätzlich die Amortisation des Verkäuferdarlehens in Höhe von rund CHF 156'000 parallel läuft, wird es deutlich enger und der freie Cashflow wird fast vollständig aufgezehrt.

Genau deshalb ist das Verkäuferdarlehen hier kein „Nice-to-have", sondern strukturell notwendig: Ohne die zeitliche Staffelung wäre die Finanzierung von Beginn an nicht tragbar.

5. Typische Fallstricke: Wo Käufer sich häufig verkalkulieren oder verhandeln lassen

Der grösste Fehler ist selten die falsche Zinsbindung. Es sind strukturelle Fehlannahmen, die später Handlungsfähigkeit kosten oder Konflikte auslösen.

5.1. Tragbarkeit nur auf dem Papier

Wenn Banken Rückzahlung über vier bis sieben Jahre aus freiem Cashflow erwarten, wird jede zu optimistische Planung sofort kritisch: zu geringe Investitionsannahmen, unterschätzter Working-Capital-Bedarf, oder fehlende Mittel zum Stemmen der Integrationskosten. Ein häufiger Fehler ist, das EBITDA des Verkäufers unbereinigt als Planungsbasis zu nehmen, ohne zu berücksichtigen, dass der bisherige Inhaber möglicherweise unterbezahlt war, keine Rückstellungen gebildet hat oder überfällige Investitionen vor sich hergeschoben hat.

5.2. Dokumentations- und Transparenzlücken

Käufer unterschätzen oft, wie „bankfähig“ das Zielunternehmen präsentiert werden muss: konsistentes Reporting, schnelle Zwischenabschlüsse, transparente Prozesse. Fehlen diese Grundlagen, verzögert sich die Finanzierung, oder sie scheitert. Banken wollen sehen, dass das interne Berichtswesen (Kennzahlen, Monatsabschlüsse), Planung, Budgetierung und Controlling funktionieren, bevor sie Geld sprechen.

5.3. Verkäuferdarlehen ohne Bankkompatibilität

Ein Verkäuferdarlehen ist nur dann ein Vorteil, wenn es zur Bankfinanzierung passt. Banken verlangen in Kombinationsfinanzierungen typischerweise Nachrang, Standstill-Klauseln (keine Rückzahlung, solange der Bankkredit läuft) und eingeschränkte Kündigungsrechte für den Verkäufer. Wird das nicht sauber geregelt, drohen Blockaden: Die Bank finanziert nicht, oder der Verkäufer kann das Darlehen zum ungünstigsten Zeitpunkt kündigen.

5.4. Earn-out: KPI-Streit statt Risikoabsicherung

Earn-outs werden oft schnell als „faire Lösung“ verkauft, werden aber zur Streitfalle, wenn KPI-Definitionen, Bilanzierungsregeln, Ausnahmeregeln und Reportingpflichten nicht eindeutig sind. In der Praxis empfiehlt es sich, möglichst objektiv nachvollziehbare und schwer manipulierbare Kennzahlen zu verwenden – etwa Umsatz statt EBITDA, weil beim EBITDA mehr Gestaltungsspielraum (und damit Streitpotenzial) besteht.

5.5. Steuer- und Sozialversicherungsrisiken bei gestaffelten Zahlungen

Auch wenn dies primär den Verkäufer betrifft, schlägt es direkt auf Verhandlung und Vertragsausgestaltung zurück. Zahlungen, die wirtschaftlich eng mit einer Weiterarbeit des Verkäufers oder mit einem Konkurrenzverbot verknüpft sind, können unter Umständen als Erwerbseinkommen qualifiziert werden. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung sieht bereits dann ein Umqualifikationsrisiko, wenn eine gestaffelte Zahlung an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gekoppelt ist.

In der Praxis heisst das: Kaufpreisbestandteile (inklusive Earn-out) müssen klar von Entschädigungen für Arbeitsleistung und Konkurrenzverbot getrennt werden. Drei Elemente gelten als besonders kritisch: Weiterarbeit oder Konkurrenzverbot, Abhängigkeit der Kaufpreiszahlung davon, und die Gefahr, dass Goodwill abgegolten wird, der in der persönlichen Weiterarbeit des Verkäufers begründet ist.

6. Erfolgsfaktoren: Bankfähig und konfliktarm finanzieren

Finanzierungsstärke entsteht selten durch härteres Verhandeln. Sie entstehtdurch bessere Strukturen, eine bessere Vorbereitung und eine klare Governance.

6.1. Finanzmodell als Verhandlungsinstrument

Wer Downside-Szenarien sauber gerechnet hat, kann Kaufpreis, Earn-out-Ziele und Amortisationsprofile faktenbasiert gestalten. Das Finanzmodell ist nicht nur ein Risikomanagement-Tool, sondern auch ein Verhandlungshebel. Ein Käufer, der zeigen kann, wie sich die Tragbarkeit bei zehn Prozent Umsatzrückgang entwickelt, verhandelt aus einer anderen Position als einer, der nur den Normalfall rechnet.

6.2. Banklogik antizipieren statt dagegen argumentieren

Banken argumentieren typischerweise entlang der Achsen von Tragbarkeit, Markt und Management. Konkret heisst das: Ist die Firma in einem stabilen Markt mit diversifizierter Kundenbasis? Wie hoch ist der Investitionsbedarf? Und bringt der Käufer die Führungsqualitäten mit, die es braucht? Wer seinen Businessplan entlang dieser Fragen aufbaut, spart sich Rückfragen und Verzögerungen.

6.3. Verkäuferdarlehen wie „professionelles Nachrangkapital“ behandeln

Ein Verkäuferdarlehen sollte nicht als Handschlag laufen, sondern als echtes Finanzierungsinstrument mit sauberem Darlehensvertrag. Zinskonditionen, Amortisationsplan, Rang, Kündigungsrechte, Informationsrechte und Regelungen für den Konfliktfall. In Mehrgläubigerstrukturen sollte zudem vertraglich geklärt sein, wie Rang, Standstill-Phasen und Zahlungen zwischen den Kreditgebern koordiniert werden.

6.4. Earn-out Governance vor Unterschrift bauen

Earn-outs sind keine Einheitslösung. Käufer sollten deshalb vor der Unterzeichnung sicherstellen, dass KPI-Definitionen, Berechnungsmechanik, Reporting und Informationsrechte, sowie Konfliktlösung praktisch funktionieren.

7. Steuer- und Rechnungslegungsaspekte

7.1. Steuerliche Dimension in der Schweiz

In der Schweiz qualifizieren Veräusserungsgewinne aus Privatvermögen grundsätzlich als steuerfreier Kapitalgewinn. Allerdings lauern gerade bei Nachfolgetransaktionen zahlreiche Stolpersteine, die dazu führen können, dass Teile des Kaufpreises als steuerbares Einkommen qualifiziert werden.

Besonders sensibel sind Earn-out-Klauseln, deren Auszahlung an eine Arbeitsleistung des Verkäufers geknüpft ist: Diese können vermutungsweise als steuerbares Einkommen betrachtet werden. Auch ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Zahlung und Erwerbstätigkeit kann bereits kritisch sein.

Je stärker man „kreative“ Kaufpreisbestandteile zur Finanzierung nutzt, desto wichtiger wird eine frühzeitige steuerliche Abstimmung. In komplexeren Konstellationen kann ein Steuerruling sinnvoll sein, um Klarheit zu schaffen, bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird.

7.2. Rechnungslegung: Wenn der Earn-out im Abschluss teuer wird

Earn-outs wirken zwar liquiditätsschonend, können aber in der Rechnungslegung Komplexität und Ergebnisvolatilität erzeugen.

Unter Swiss GAAP FER werden von künftigen Ereignissen abhängige Kaufpreisbestandteile als Teil der Anschaffungskosten berücksichtigt, sofern ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist. Eine Folgebewertung erfolgt zu jedem Bilanzstichtag, wobei Veränderungen zu einer Anpassung des Goodwills führen können.

Unter IFRS wird ein Earn-out als „contingent consideration“ behandelt und am Erwerbszeitpunkt zum Fair Value erfasst. Je nach Klassifikation kann eine spätere Neubewertung mit Effekt in der Erfolgsrechnung nötig sein.

Für Käufer heisst das: Ein Earn-out ist nicht nur ein Vertragsthema, sondern auch ein Reportingthema mit Bewertungsannahmen, Dokumentation und möglicher Ergebnisvolatilität, bis die Earn-out-Periode abgeschlossen ist.

8. Fazit

Die Finanzierung eines Unternehmenskaufs ist kein isoliertes Problem, das man an die Bank delegiert. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Transaktionsstruktur und beeinflusst alles vom Verhandlungsspielraum über die operative Handlungsfähigkeit nach dem Vollzug bis zur Frage, ob es später zu Konflikten kommt.

Die wichtigsten Grundsätze:

  • Tragbarkeit vor Kaufpreis: Erst rechnen, dann verhandeln.
  • Stressszenarien ernst nehmen: Finanzierungen, die nur im Best Case funktionieren, sind keine Finanzierungen.
  • Alle Bausteine als System denken: Eigenkapital, Bankdarlehen, Verkäuferdarlehen und Earn-out sind keine isolierten Elemente, sondern müssen zueinander passen.
  • Professionell dokumentieren: Vom Verkäuferdarlehen bis zur Earn-out-Mechanik – was nicht im Vertrag steht, wird zum Streitfall.


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9. Häufige Fragen und Antworten

1. Wie viel Eigenkapital braucht man als Käufer typischerweise?

In der Praxis liegt der erwartete Eigenkapitalanteil bei 20 bis 40 Prozent des Kaufpreises. Banken setzen häufig einen Richtwert um 30 Prozent voraus. Wer weniger mitbringt, muss die Lücke überzeugend mit Verkäuferdarlehen, Drittinvestoren oder einer besonders starken Cashflow-Geschichte schliessen.

2. Wie viel finanziert eine Bank bei einem KMU-Kauf?

Bankfinanzierungen decken häufig 40 bis 60 Prozent des Kaufpreises ab. Entscheidend ist, dass die Rückzahlung aus freiem Cashflow in vier bis sieben Jahren möglich sein muss. Eine kürzere Laufzeit ist nicht ungewöhnlich, wenn das Unternehmen sehr stabile Cashflows aufweist.

3. Was ist der Unterschied zwischen Verkäuferdarlehen und Earn-out?

Ein Verkäuferdarlehen ist typischerweise ein klar definiertes Darlehen mit Zins- und Rückzahlungslogik, oft nachrangig zur Bank. Ein Earn-out ist dagegen ein variabler Kaufpreisbestandteil, der nur dann (ganz oder teilweise) fällig wird, wenn definierte Ziele erreicht werden. 

4. Warum verlangen Banken den Nachrang beim Verkäuferdarlehen?

Damit die Bank eine klare Priorität im Rückfluss hat und das Verkäuferdarlehen die Banktragbarkeit nicht beeinträchtigt. In der Praxis bedeutet Nachrang häufig auch, dass das Verkäuferdarlehen während der Laufzeit des Bankkredits nicht (oder nur eingeschränkt) amortisiert werden darf.

5. Wie prüfe ich als Käufer die Tragbarkeit der Finanzierung am besten?

Ein robustes Vorgehen ist eine konsolidierte Finanzplanung, inklusive Szenarien und Liquiditätsplanung, ergänzt um Reserven und klare Annahmen zu Investitionen und Working Capital. Genau diese Elemente sind Erfolgsfaktoren.Banken erwarten zudem typischerweise Nachweise, dass Amortisation und Zinsendienst aus freien Mitteln leistbar sind. 

6. Welche Kennzahlen eignen sich für Earn-outs?

Möglichst objektive und schwer manipulierbare Grössen: Umsatz ist einfacher zu messen als EBITDA, weil weniger Gestaltungsspielraum besteht. In der Praxis werden Earn-out-Perioden häufig auf zwei bis drei Jahre angelegt. Längere Zeiträume erhöhen das Streitpotenzial und binden beide Parteien länger als nötig.

7. Welche Punkte gehören in einen Verkäuferdarlehensvertrag?

Mindestens Zinskonditionen, Amortisationsplan, Rang und Nachrang (insbesondere gegenüber Banken), Kündigungsrechte, Informationsrechte und Regeln, wie im Konfliktfall vorzugehen ist. Ein mündlicher Handschlag ist in der Praxis ein Rezept für Streit und für Probleme mit der Bank, die das Verkäuferdarlehen als Quasi-Eigenkapital einstufen will.

8. Welche steuerlichen Risiken muss ich als Käufer kennen?

Steuerliche Risiken betreffen primär den Verkäufer, können den Deal aber gefährden oder zu Nachverhandlungen führen. Kritisch sind Verknüpfungen zwischen gestaffelten Zahlungen und der Weiterarbeit oder einem Konkurrenzverbot des Verkäufers. Deshalb: Kaufpreis und Arbeits- oder Konkurrenzentschädigung sauber trennen – und bei Bedarf ein Steuerruling einholen.

9. Welche Auswirkungen hat ein Earn-out auf den Jahresabschluss?

Unter Swiss GAAP FER wird beschrieben, dass Earn-outs als Teil der Anschaffungskosten zu berücksichtigen sein können, sofern ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist, und dass Folgebewertungen zu Anpassungen des Goodwills führen können. Unter IFRS wird contingent consideration am Erwerbszeitpunkt zum Fair Value erfasst; je nach Klassifikation kann eine spätere Neubewertung mit Effekten in der Erfolgsrechnung nötig sein. 

10. Wann ist weniger Fremdkapital die bessere Lösung?

Wenn die Rückzahlung nur im perfekten Szenario funktioniert. Wer die Tragbarkeit nicht konservativ darstellen kann, sollte eher die Kaufpreisstruktur anpassen (Earn-out, gestaffelte Zahlung) oder die Eigenmittel erhöhen, statt die Verschuldung zu maximieren. Lieber ein realistisch finanzierter Kaufpreis als ein schön gerechneter, der beim ersten Gegenwind kollabiert.

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Autor Yanik Hess

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Yanik Hess hat langjährige Erfahrung in der Finanzbranche und kennt die Themen M&A, Unternehmensbewertung und Strukturierung entlang aller Komplexitätsstufen.

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