Unverbindliche Absichtserklärung bei einem Unternehmens(ver)kauf: Antworten zu den wichtigsten 7 Fragen

Bei einem Unternehmenskauf kommt normalerweise der Punkt, an dem der Verkäufer oder die Verkäuferin eine unverbindliche Absichtserklärung verlangt. Warum das sinnvoll ist und worauf man achten sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.

LOI

Unverbindliche Absichtserklärung bei einem Unternehmens(ver)kauf: Antworten zu den wichtigsten 7 Fragen

Donnerstag, 7. November 2024 ein Beitrag von Juan Pedro Schmid

Donnerstag, 7. November 2024 ein Beitrag von Juan Pedro Schmid

Eine unverbindliche Absichtserklärung ist ein sehr hilfreiches Instrument bei einem Unternehmens(ver)kauf. Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

1. Was ist eine unverbindliche Absichtserklärung beim KMU-Verkauf?

Eine unverbindliche Absichtserklärung (auch LOI genannt, vom englischen Letter of Intent) ist eine Abmachung, die Käufer und Verkäufer bei einem Unternehmenskauf verwenden, um ihre Grundabsichten und wichtigsten Bedingungen festzuhalten. Gerade bei KMU hilft ein LOI, frühzeitig klare Vorstellungen über Kaufpreis, Struktur der Transaktion und Vertraulichkeit zu schaffen. So können die Parteien wichtige Rahmenbedingungen klären, bevor sie in detaillierte Vertragsverhandlungen einsteigen. Obwohl der LOI keine rechtliche Bindung hat, schafft er eine gute Basis für den weiteren Verlauf der Verhandlungen.

2. Wieso braucht es unverbindliche Absichtserklärung?


Beim Kauf oder Verkauf einer KMU ist eine unverbindliche Absichtserklärung ein wichtiges Instrument, denn eine Unternehmensübernahme ist zeitintensiv und kostspielig. Besonders die Endphase mit Verhandlungen, Due Diligence und Vertragsgestaltung involviert normalerweise viele Stakeholder—Berater, Anwälte und die involvierten Parteien—und sollte deshalb effektiv gestaltet werden. Es sollte vermieden werden, dass man bis ans Ende der Verhandlung kommt und dann plötzlich merkt, dass es so fundamentale Differenzen gibt, dass eine Einigung nicht zustande kommen kann. Hier kommt die unverbindliche Absichtserklärung ins Spiel: In ihr legen Käufer und Käuferinnen die wichtigsten Punkte für den Kauf fest.

3. Was beinhaltet eine unverbindliche Absichtserklärung?

  • Eine unverbindliche Absichtserklärung enthält die grundlegenden Bedingungen und Vereinbarungen, auf die sich Käufer und Verkäufer bereits verständigt haben. Typischerweise werden in der Absichtserklärung die folgenden Punkte behandelt:
    Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Die Parteien legen eine erste Preisvorstellung und Zahlungsweise fest. Dies ist besonders wichtig, da der Preis und gegebenenfalls die Zahlungsmodalitäten oft zentrale Elemente der Verhandlungen darstellen.
  • Transaktion: Die Absichtserklärung legt fest, ob es sich um einen Asset Deal oder einen Share Deal handelt, also ob das Unternehmen als Ganzes oder nur bestimmte Vermögenswerte erworben werden. Ausserdem enthält sie einen groben Zeitplan, der die nächsten Schritte und die Dauer bis zum Abschluss der Übernahme festhält.
  • Übergabe: Wichtige Erwartungen an die Übergabe werden definiert, beispielsweise ob der vorherige Besitzer weiterhin im Geschäft tätig sein soll, die Dauer und Bedingungen der Einarbeitung und die Kommunikation mit dem bestehenden Personal.
    Due Diligence: Falls gewünscht, kann die Absichtserklärung bestimmte Aspekte und Erwartungen an die Due Diligence definieren und angeben, welche Informationen der Käufer dafür erhalten muss.
  • Andere Bedingungen: In einigen Fällen verlangt der Käufer eine Exklusivitätsklausel. Käufer möchten sicherstellen, dass der Verkäufer während des Verhandlungsprozesses keine Gespräche mit anderen Interessenten führt. Falls nicht bereits genügend geregelt, kann die Absichtserklärung auch spezifische Aspekte der Geheimhaltung festlegen.
     

Diese Punkte sorgen dafür, dass beide Parteien eine klare Vorstellung vom weiteren Ablauf haben und Missverständnisse vermieden werden.

4. Ist eine unverbindliche Absichtserklärung unverbindlich?

Die Bezeichnung „unverbindlich“ suggeriert, dass die Absichtserklärung rechtlich nicht bindend ist. Tatsächlich handelt es sich um eine Absichtserklärung, die primär dazu dient, die Rahmenbedingungen zu skizzieren und Klarheit über die Absichten beider Parteien zu schaffen. Dadurch hilft die unverbindliche Absichtserklärung bei der Entscheidung, ob die beiden Parteien die nächsten Schritte in Angriff nehmen sollen oder nicht. Bestimmte Aspekte, wie Exklusivitäts- und Geheimhaltungsklauseln, können rechtlich bindend sein. Es ist daher ratsam, den LOI sorgfältig zu formulieren und im Zweifelsfall rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

5. Wenn die Absichtserklärung unverbindlich ist, wieviel Gewicht hat sie im späteren Prozess?

Obwohl eine unverbindliche Absichtserklärung rechtlich grundsätzlich nicht bindend ist, entsteht durch sie eine klare Erwartungshaltung zwischen den Parteien. Insbesondere Punkte wie der Kaufpreis oder die Struktur des Geschäfts werden zwar nicht verbindlich festgelegt, jedoch wird davon ausgegangen, dass sich beide Seiten an diese Vorvereinbarungen halten. Falls es zu starken Abweichungen kommt, kann dies spätere Verhandlungen erschweren oder sogar zum Scheitern bringen. Käufer und Verkäufer sollten daher möglichst präzise formulieren, was sie erwarten, auch wenn die Absichtserklärung formal unverbindlich bleibt.

6. Welches Format muss die unverbindliche Absichtserklärung haben? 

Das Format der unverbindlichen Absichtserklärung ist nicht fest vorgeschrieben. Sie kann schriftlich oder elektronisch vorliegen, sollte jedoch stets die wichtigsten Vereinbarungen übersichtlich und klar strukturiert darstellen. Eine präzise Gliederung und klare Formulierungen sind entscheidend, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
 

7. Was passiert nach dem unverbindlichen Angebot?


Nach der Abgabe eines unverbindlichen Angebots folgt der nächste Schritt im Verkaufsprozess: die Due Diligence. Dabei prüft der potenzielle Käufer die finanziellen, rechtlichen und operativen Details des Unternehmens gründlich, um sicherzustellen, dass es keine versteckten Risiken gibt und die Annahmen im unverbindlichen Angebot stimmen.

Wenn die Due Diligence positiv verläuft und beide Seiten weiterhin interessiert sind, startet die Verhandlungsphase, in der die Vertragsdetails genau festgelegt werden. Erwartet wird, dass der Käufer oder die Käuferin sich an die wesentlichen Bedingungen der Absichtserklärung hält, wie etwa den Kaufpreis—vorausgesetzt, es kommen keine unerwarteten Probleme ans Licht.
Am Ende dieses Prozesses steht der finale Vertragsabschluss, bei dem die endgültigen Vereinbarungen dokumentiert und unterzeichnet werden.
 

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Nach einem Lizenziat und Doktorat in Wirtschaftswissenschaften hat JP lange als Ökonom im Ausland gearbeitet (USA, Jamaika und Spanien).

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