Vertragsabschluss und Übergabe

Der Vertragsabschluss stellt im Verkaufsprozess eines Unternehmens den Höhepunkt dar, auf den von Beginn weg hingearbeitet wird. Hierbei werden die rechtlichen und finanziellen Bedingungen festgelegt, unter denen das Unternehmen den Besitzer wechselt.

Vertragsabschluss und Übergabe

Vertragsabschluss und Übergabe

Dienstag, 24. September 2024 ein Beitrag von Andreas Schubert

Dienstag, 24. September 2024 ein Beitrag von Andreas Schubert

Um eine rechtlich einwandfreie, faire und sinnvolle Strukturierung der Unternehmensübergabe sicherzustellen, stellt die profunde Kenntnis von Vertrags- und Gesellschaftsrecht eine unabdingbare Voraussetzung dar. Da diese Disziplin für viele Unternehmerinnen und Unternehmer Neuland ist, wird nachfolgend versucht, die wichtigsten Aspekte der letzten Phase des Nachfolgeprozesses kurz vorzustellen.

1. Ablauf der letzten Phase des Unternehmensverkaufs

Fällt das Erstgespräch zwischen der Verkäuferin und dem Interessenten positiv aus, sollten sie zu Beginn der letzten Phase die einem allfälligen Kauf zugrundeliegenden Gegebenheiten schriftlich festhalten. Dies kann mittels einer unverbindlichen Offerte seitens des Interessenten oder einer Absichtserklärung (Letter of Intent) erfolgen. Beide Instrumente legen die wichtigsten Grundlagen für den Verkauf fest und zeigen das Interesse beider Parteien an einem erfolgreichen Abschluss.

Anschliessend beginnen die Verhandlungen über den Kaufvertrag. Hierbei werden die detaillierten Bedingungen des Verkaufs ausgehandelt und schriftlich festgehalten. Dies beinhaltet in der Regel den Übergabezeitpunkt, den Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen, die Verantwortlichkeiten und Pflichten beider Parteien, sowie weitere Klauseln, wie zum Beispiel eine Konkurrenzverbotsklausel. Sobald der Kaufvertrag ausgehandelt und von beiden Parteien akzeptiert wurde, erfolgt die Unterzeichnung des Vertrags.

Nach der Unterzeichnung des Vertrags erfolgt die Übertragung in zwei Schritten. Im ersten Schritt binden sich beide Parteien rechtsgültig, die Vertragshandlungen an einem vorgängig definierten Datum zu vollziehen. Im zweiten Schritt gehen die Geschäftsanteile auf den Käufer über und die Zahlung des Kaufpreises findet statt. Es kann aber auch vereinbart werden, dass beide Schritte gleichzeitig erfolgen sollen.

Nach dem Vollzug ist der eigentliche Verkauf abgewickelt, doch ist der Verkaufsprozess für Käufer und Verkäufer noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Verkäufer ist noch immer an mögliche Garantien oder Verpflichtungen gebunden, die mit der Einarbeitung des neuen Eigentümers in das Unternehmen zusammenhängen. Auf der anderen Seite beginnt für den Käufer die Phase der Integration oder Einarbeitung.

2. Die wichtigsten Begriffe im Überblick

2.1. Unverbindliches Angebot

Eine unverbindliche Offerte ist ein schriftliches Angebot eines potenziellen Käufers an die Verkäuferin, welches die Bedingungen und den Preis für den Kauf des Unternehmens angibt. Es ist rechtlich unverbindlich, da es keine vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien begründet und lediglich eine Vorstellung darüber gibt, welche Konditionen der Käufer bereit ist zu akzeptieren. Die Verkäuferin kann auf Basis dieser Offerte entscheiden, ob sie das Angebot annehmen möchte, weitere Verhandlungen mit dem potenziellen Käufer nötig sind oder ob sie das Angebot ablehnt.

2.2. Absichtserklärung

Eine Absichtserklärung, auch Letter of Intent (LOI) genannt, ist eine Vereinbarung zwischen der Verkäuferin und dem potenziellen Käufer, welche die Grundlagen für den bevorstehenden Verkauf eines Unternehmens festlegt. Sie unterscheidet sich insofern von dem unverbindlichen Angebot, als sie von beiden Parteien unterzeichnet wird. Die Absichtserklärung ist eine Art Vorvertrag, der in der Regel die Bedingungen und Konditionen des Verkaufs beinhaltet und den beiden Parteien die Möglichkeit gibt, sich auf die Bedingungen des Unternehmensverkaufs zu einigen.

Die Absichtserklärung enthält sowohl verbindliche wie auch unverbindliche Teile. Zu den verbindlichen Teilen gehören zum Beispiel die Vertraulichkeits- und Exklusivitätsvereinbarungen oder die Regelung der Kostenübernahme. Diese Vereinbarungen sind bindend und müssen von den beteiligten Parteien erfüllt werden. Zu den unverbindlichen Teilen der Absichtserklärung gehören die transaktionsspezifischen Vereinbarungen, die lediglich als Richtlinien oder Empfehlungen dienen. Hierzu gehören in der Regel die Erwartungen und Ziele der Parteien, die zukünftigen strategischen Absichten des Käufers oder der Zeitplan der weiteren Schritte.

2.3. Due Diligence

Bei der sog. Due Diligence handelt es sich um eine detaillierte Prüfung des zu verkaufenden Unternehmens, die der Käufer durchführt, um sich ein umfassendes Bild über die aktuelle Situation des Unternehmens zu verschaffen. Die Due Diligence hat zum Ziel wesentliche Risiken und Chancen des Unternehmens zu identifizieren und zu bewerten. Dabei bezieht sich die Due Diligence auf verschiedene Aspekte des Unternehmen, wie z.B. Finanzen, Steuern, rechtliche Fragen, Kunden und Lieferanten sowie andere operative Aspekte. Nach Abschluss der Due Diligence erhält der Käufer einen umfassenden Bericht über die Ergebnisse und kann auf dieser Grundlage seine Kaufentscheidung treffen.

2.4. Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag, der zwischen der Verkäuferin und dem Käufer eines Unternehmens abgeschlossen wird. Der Kaufvertrag enthält alle wichtigen Vereinbarungen und Bedingungen, die für den Verkauf des Unternehmens relevant sind, wie zum Beispiel den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten, die Übergabe des Eigentums, die Übertragung von Vermögenswerten und Schulden, sowie die Garantien und Zusicherungen beider Parteien. Da er die rechtliche Grundlage für den Verkauf des Unternehmens bildet und rechtlich verbindlich ist, sollte der Kaufvertrag sorgfältig erstellt und geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen und Bedingungen den Interessen beider Parteien entsprechen.

2.5. Signing

Das Signing bezeichnet den Zeitpunkt an dem der Kaufvertrag von allen Parteien unterschrieben und damit rechtswirksam wird. Die Transaktion wird besiegelt und der Verkaufsprozess selbst gilt als beendet. Die Verpflichtungen, die der Käufer und die Verkäuferin im Vertrag eingehen, müssen allerdings nicht am selben Tag erfüllt werden. Je nach vertraglicher Regelung kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen (Stichwort: Closing).

2.6. Closing

Das Closing ist der Zeitpunkt, an dem der Vertrag vollzogen wurde. Der Kaufpreis wird bezahlt und die Eigentumsrechte werden auf den Käufer übertragen.

3. Share vs. Asset Deal

Steht ein Unternehmen zum Verkauf, gibt es in der Praxis zwei gängige Methoden, um den Verkauf abzuwickeln: einen Share Deal und einen Asset Deal. Beide Methoden haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Verkäuferin, den Käufer und das Unternehmen selbst.

Beim sog. Share Deal werden die Aktien oder Anteile des Unternehmens direkt an den Käufer verkauft. Mit anderen Worten, der Käufer erwirbt das gesamte Unternehmen, einschliesslich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten. Der Vorteil eines Share Deals besteht darin, dass der Käufer das Unternehmen als Ganzes und somit automatisch auch die Geschäftsbeziehungen, Verträge und Lizenzen des Unternehmens übernimmt. Dies macht den Übergang für den Käufer oft einfacher und schneller. Für die Verkäuferin ist ein Share Deal oft steuerlich attraktiver, da der Verkauf von Aktien im Privatvermögen im Grundsatz keine Steuerfolgen auslöst (Prinzip des steuerfreien Kapitalgewinns – aber Achtung: je nach Ausgestaltung des Kaufvertrags können auch bei einem Share Deal Steuerfolgen auftreten, hier lohnt sich eine vorgängige Abklärung und eventuell das Einholen eines Rulings).

Ein Asset Deal hingegen ist eine Form des Unternehmensverkaufs, bei dem nur bestimmte Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche des Unternehmens verkauft werden. Mit anderen Worten, der Käufer erwirbt nur bestimmte Vermögenswerte oder Teile des Unternehmens, nicht jedoch das Unternehmen als Ganzes. Er wird direkt zum Eigentümer dieser Vermögenswerte, ohne dass er eine zwischengelagerte rechtliche Struktur übernimmt. Der Vorteil eines Asset Deals besteht darin, dass der Käufer die Vermögenswerte des Unternehmens gezielt auswählen und übernehmen kann, ohne auch die Verbindlichkeiten oder Pflichten des Unternehmens übernehmen zu müssen. Für die Verkäuferin ist ein Asset Deal oft steuerlich nachteilig, da der Verkauf von Vermögenswerten in der Regel höhere Steuern verursacht als der Verkauf von Aktien/Anteilen.

Beide Methoden haben ihre Vor- und Nachteile, und die Wahl zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal hängt von den individuellen Umständen des Unternehmens und der Verkaufssituation ab. In der Regel wird ein Share Deal bevorzugt, wenn ein Unternehmen als Ganzes verkauft wird, während ein Asset Deal bevorzugt wird, wenn nur ganz bestimmte Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche verkauft werden sollen.

4. Personengesellschaft vs. juristische Person

Die Unternehmensform hat einen erheblichen Einfluss auf den Unternehmensverkauf, da sie die Art und Weise beeinflusst, wie ein Unternehmen verkauft werden kann und welche rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen dies hat. Deshalb ist es wichtig, die spezifischen Merkmale der gängigsten Unternehmensformen zu verstehen, um die besten Entscheidungen im Zusammenhang mit einem Verkauf treffen zu können.

4.1. Personengesellschaft

Im Gegensatz zu juristischen Personen sind Personengesellschaften nicht verselbstständigt. Mit anderen Worten kommt ihnen keine eigenständige Rechtspersönlichkeit zu. Bei Personengesellschaften «kleben» die Rechte und Pflichten der Gesellschaft an den einzelnen Gesellschaftern. Die Gesellschafter selbst sind die Eigentümer der Vermögenswerte der Firma, ebenso haften sie persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Geschäfts. Nach Schweizerischem Recht trifft dies auf alle Einzelunternehmen, einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften und Kommanditgesellschaften zu.

Da es sich bei Personengesellschaften um keine übertragbare, eigenständige Rechtsstruktur handelt, findet der Unternehmensverkauf i.d.R. in Form eines Asset Deals statt. Nach dem schweizerischen Fusionsgesetz ist auch eine Übertragung des Unternehmens als Ganzes möglich, allerdings gibt es bei dieser Form besondere Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Zudem ist diese Form oftmals mit einigen Nachteilen wie z.B. steuerlichen Aspekten verbunden. Um den Verkauf einer Personengesellschaft frühzeitig richtig aufgleisen und diverse Nachteile vermeiden zu können, sollten deshalb erfahrene Steuerrechts- und Nachfolgeexperten konsultiert werden.

4.2. Juristische Person

Juristische Personen besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit und können als eigenständiges Rechtssubjekt auftreten. Sie haben dabei dieselben Rechte und Pflichten wie natürliche Personen und können zum Beispiel Verträge abschliessen, Rechtsstreitigkeiten führen und Vermögen besitzen. Die juristische Person als Rechtsform eignet sich somit für Geschäfte, die in erster Linie grosse Kapitalien benötigen und deren Fortbestand nicht an die einzelne Gesellschafter gebunden ist. Zu den häufigsten Formen juristischer Personen zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG).

Anders als bei Personengesellschaften kann der Unternehmensverkauf bei juristischen Personen entweder in der Form eines Share Deals oder eines Asset Deals erfolgen. In diesem Zusammenhang gibt es einige wichtige Punkte, die es zu beachten gibt. Während sich bei Aktiengesellschaften besonders die Frage um die Übertragbarkeit der Aktien sowie dessen Rechtsnatur stellt, ist bei GmbHs immer darauf zu achten, ob es besondere Vorschriften bezüglich der Übertragung von Stammanteilen gibt. All diese Thematiken regelt der Schweizer Gesetzgeber ausführlich im Obligationenrecht. Um rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Risiken zu minimieren und einen erfolgreichen Verkauf zu gewährleisten, sind eine sorgfältige Planung und gute Rechtskenntnisse unausweichlich.

4.3. Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag beim Unternehmensverkauf regelt die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf eines Unternehmens. Im Wesentlichen enthält der Kaufvertrag folgende Informationen:

  • Beteiligte Parteien
  • Verkaufsgegenstand
  • Kaufpreis
  • Zahlungskonditionen
  • Vollzugshandlungen
  • Gewährleistungen
  • Rechtsfolgen

Die genauen Inhalte eines Kaufvertrags können je nach Art des Unternehmensverkaufs und den individuellen Umständen variieren. Es ist besonders wichtig, dass der Kaufvertrag von qualifizierten Rechts- und Steuerexperten geprüft wird, um sicherzustellen, dass alle Aspekte des Verkaufs berücksichtigt werden.

4.4. Vertragsgegenstand

Beim Verkaufsgegenstand wird festgelegt, welches Unternehmen oder welche Vermögenswerte Gegenstand des Verkaufs sind. Bei einem Share Deal werden die Unternehmensanteile als solche übertragen und sind damit auch der Vertragsgegenstand.

Bei einem Asset Deal hingegen müssen im Kaufvertrag alle wesentlichen Komponenten des Unternehmens, die übertragen werden, beschrieben und geregelt werden. Beispielsweise können das die Aktiven, Rechte und Pflichten, Rechtsverhältnisse (z.B. Mietverträge, Arbeitsverträge, Kunden- und Lieferantenverträge), geistigen Eigentumsrechte sowie etwaige Haftungsrisiken und Garantien sein.

4.5. Kaufpreis

Der Kaufpreis ist ein zentraler Bestandteil des Kaufvertrags und sollte daher sorgfältig ausgehandelt und klar formuliert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Dabei werden im Vertrag nicht nur der Betrag und die Zahlungsmodalitäten vereinbart, sondern auch die Bedingungen, unter denen der Kaufpreis fällig wird. Zusätzlich kann der Kaufpreis auch von bestimmten Faktoren abhängen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens beziehen, wie zum Beispiel Umsatz oder Gewinn. Hierbei können auch Anpassungen und Regelungen getroffen werden, die dafür sorgen, dass die Interessen beider Parteien berücksichtigt werden.

4.6. Zahlungskonditionen

Die Zahlungskonditionen im Kaufvertrag legen fest, wie und wann der Kaufpreis zu entrichten ist. Zudem wird die Art und Weise der Übertragung des Unternehmensvermögens geregelt. Je nach individueller Vereinbarung variiert die detaillierte Ausgestaltung dieser Konditionen im Kaufvertrag. Es ist wichtig, dass diese klar und eindeutig festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten vorzubeugen. Der Kaufpreis kann bei Vollzug auf einmal bezahlt werden, gestaffelt und abhängig vom Eintreten bestimmter Ereignisse, wie zum Beispiel die Erreichung bestimmter Umsatzziele.

4.7. Gewährleistungen

Gewährleistungen sind Zusicherungen oder Garantien, welche die Verkäuferin gegenüber dem Käufer abgibt, um diesem ein gewisses Mass an Sicherheit zu bieten. Die Gewährleistungen können sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie beispielsweise den Zustand des Unternehmens, die Existenz von bestimmten Verträgen oder die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften. Die Verkäuferin sichert dabei zu, dass die im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen erfüllt sind und dass das Unternehmen in einem bestimmten Zustand ist. Wird eine Gewährleistung von der Verkäuferin nicht erfüllt, hat der Käufer von Gesetzes wegen verschiedene Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Wandelung, Minderung des Kaufpreises oder das Recht auf Schadensersatz. Es ist beim Unternehmensverkauf entscheidend, dass z.B. das Recht auf Wandelung ausgeschlossen wird, damit der Käufer das Unternehmen im Gewährleistungsfall nicht «zurückgeben» kann. Die genauen Regelungen müssen ausgehandelt und ebenfalls im Kaufvertrag festgehalten werden.

5. Fazit

Insgesamt ist der Vertragsabschluss bei einem Unternehmensverkauf ein wichtiger und komplexer Prozess, der sorgfältige Planung, Vorbereitung und Durchführung erfordert. Da der Kaufvertrag alle wesentlichen Bestimmungen und Bedingungen für den Verkauf eines Unternehmens festhält, ist es wichtig, dass der Vertrag von erfahrenen Juristen, Unternehmensberatern und Steuerexperten erstellt und geprüft wird. Durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung und -prüfung können unklare Vertragsbedingungen und mögliche Streitigkeiten vermieden und eine erfolgreiche Übergabe des Unternehmens sichergestellt werden.

Dieser Artikel wurde zuletzt am Dienstag, 24. September 2024 überarbeitet.
Die Erstpublikation erfolgte am Mittwoch, 14. September 2022.

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Autor Andreas Schubert

Autor Andreas Schubert

Partner bei Transaction Partner AG

Andreas Schubert arbeitet bereits seit über 20 Jahren im Bereich Unternehmensnachfolge und bringt die Expertise aus über 250 Unternehmensverkäufen, Nachfolgeregelungen und Unternehmensbewertung mit.

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